Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Shuttle Service Hoffmann, Inhaber Christian Hoffmann, Bruchköbel (nachfolgend „Auftragnehmer").
Ein Vertrag kommt durch mündliche, telefonische, schriftliche oder elektronische Buchung und deren Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
Der Auftragnehmer bietet verschiedene Services an, für die ergänzend folgende Bedingungen gelten:
Wartezeit: Bei Abholungen am Flughafen ist eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten nach der offiziell angegebenen Landezeit inklusive.
Zusatzgebühren: Danach werden für jede weitere angefangene 30 Minuten 20,00 € berechnet.
Abholvorgang: Der Kunde erhält vorab genaue Angaben zum Treffpunkt (je nach Flughafen/Terminal) und ist verpflichtet, diese zu beachten.
Anfahrt: Eine Anfahrt bis zu 25 km ist im Preis enthalten. Ab dem 26. Kilometer wird eine Gebühr von 1,00 € pro Kilometer berechnet.
Stundenpakete: Bei Buchungen auf Stundenbasis gelten die vereinbarten Zeit- und Kilometerkontingente.
Mehrverbrauch: Überschreitungen werden mit 120,00 € pro extra Stunde und 2,00 € pro extra Kilometer berechnet.
Bordservice: Bei Chauffeurfahrten ist stilles Wasser im Preis enthalten.
Nachweispflicht: Der Fahrgast bestätigt, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt wurde.
Abrechnung: Der Fahrgast muss die Verordnung im Original aushändigen und jede Fahrt per Unterschrift bestätigen.
Privathaftung: Sollte die Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnen, verpflichtet sich der Fahrgast, die Fahrtkosten privat zu begleichen.
Abgrenzung: Der Auftragnehmer tritt als Beförderungsunternehmen auf. Die Fahrt ist die Hauptleistung; eine Betreuung vor Ort oder Reiseleitung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Pünktlichkeit: Bei Gruppenreisen besteht eine maximale Wartezeit von 10 Minuten ab der vereinbarten Abfahrtszeit. Bei Nichterscheinen wird der volle Fahrpreis fällig.
Routenwahl: Ausflugsfahrten folgen festen Routen. Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem Fahrer möglich und können bei Zeit- oder Kilometerüberschreitung nachberechnet werden.
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung und der Kinderbetreuung. Der Anbieter ist kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB. Die Buchung umfasst die Beförderung zum Zielort und die dortige Beaufsichtigung der Kinder. Der Eintritt zum Veranstaltungsort ist nicht Bestandteil der vertraglichen Hauptleistung des Anbieters.
Eintrittstickets (Besorgungsgehilfe): Der Eintrittspreis für den Veranstaltungsort ist im Buchungspreis nicht enthalten. Der Anbieter übernimmt lediglich als Serviceleistung und im Namen sowie auf Rechnung der Erziehungsberechtigten das Einsammeln des Eintrittsgeldes vor Ort und den Erwerb der Tickets am Schalter. Der Vertrag über den Parkbesuch kommt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten/dem Kind und dem Parkbetreiber zustande.
Stornierungsbedingungen & No-Show-Regelung: Eine Absage der Teilnahme muss bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn erfolgen. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen des Kindes am Treffpunkt verfällt der Anspruch auf Beförderung und Betreuung. Der bezahlte Dienstleistungspreis (Fahrt & Betreuung) wird in diesem Fall als Schadensersatz für die freigehaltenen Plätze zu 100% einbehalten.
Verhalten vor Ort:
(a) Verhalten der Teilnehmer: Die Kinder sind verpflichtet, den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten, um die Sicherheit der Gruppe und den reibungslosen Ablauf der Fahrt zu gewährleisten. Die geltenden Regeln des jeweiligen Ausflugsziels sowie die Sicherheitsregeln während der Fahrt im Fahrzeug sind zwingend einzuhalten.
(b) Ausschluss bei Gefährdung: Sollte ein Kind durch extrem regelwidriges Verhalten den Ablauf der Fahrt massiv stören, sich selbst oder andere Teilnehmer gefährden oder die Anweisungen des Personals nachhaltig missachten, behält sich der Anbieter vor, das Kind von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
(c) Vorzeitige Abholung: Im Falle eines Ausschlusses oder bei einer akuten Erkrankung/Verletzung, die eine weitere Teilnahme unmöglich macht, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind nach Benachrichtigung unverzüglich auf eigene Kosten am aktuellen Aufenthaltsort (z. B. Freizeitpark) abzuholen.
(d) Kostentragung: Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Leistungspreises besteht bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten nicht.
Haftungsausschluss für den Veranstaltungsort: Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Bereich des Veranstaltungsortes durch die Nutzung von Fahrgeschäften oder durch das Verschulden Dritter (andere Parkbesucher, Parkbetreiber) entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Betreuungsperson vor.
Alle Preise sind Festpreise und werden vor Fahrtantritt vereinbart. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Barzahlung, EC-Karte oder Überweisung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Fahrpreis nach Abschluss der Fahrt fällig.
Der Auftraggeber kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Stornierung schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
Hinweis: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Fahrgast hat sich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort einzufinden. Es gelten die Anschnallpflicht und das strikte Rauchverbot im Fahrzeug. Für vom Fahrgast verursachte Verschmutzungen oder Beschädigungen am Fahrzeug haftet der Fahrgast in vollem Umfang.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für mitgeführtes Gepäck und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern der Schaden nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Der Auftragnehmer ist bemüht, alle Termine pünktlich einzuhalten. Für Verspätungen aufgrund von Verkehr, Wetter, Straßensperrungen oder sonstiger höherer Gewalt kann keine Haftung übernommen werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Hanau.